In vielen Mietverträgen steht, dass Mieter in der Wohnung regelmäßig Wände, Decken und Türen streichen sollen – also für sogenannte Schönheitsreparaturen zuständig sind. Seine Wohnung renovieren muss ein Mieter aber trotzdem nicht immer: Denn Gesetz und Rechtsprechung setzen den Renovierungspflichten enge Grenzen.
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