Freitag, 7. Dezember 2018

Mieterselbstauskunft: Wann Mieter lügen dürfen

Immowelt Artikel vom 07.11.2018

Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen.

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