Wenn ein Mieter vor Ablauf eines vereinbarten Kündigungsausschlusses oder eines zeitlich befristeten Mietverhältnisses ausziehen möchte, kann er versuchen, eigenständig einen Nachmieter zu finden. Den Anspruch, einen Nachmieter zu stellen, hat man jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Lehnt der Vermieter einen vorgeschlagenen Nachmieter ab, muss er dafür triftige Gründe haben. Immonet hat zusammengestellt, unter welchen Umständen Sie einen Nachmieter stellen dürfen.
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http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-nachmietersuche.html