Mittwoch, 30. April 2014

Mietpreisbremse - "Nach Umzügen steigt die Miete um 30 Prozent"

Zeit Online Artikel vom 28.04.2014

Modernisierungen werden oft genutzt, um die Mieten in die Höhe zu treiben, sagt Mieterbundchef Lukas Siebenkotten. Auch die Mietpreisbremse ändere daran nichts.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.zeit.de/wirtschaft/2014-04/mietpreisbremse-deutscher-mieterbund-siebenkotten

Dienstag, 15. April 2014

EnEV 2014: Welche Änderungen Käufer und Verkäufer beachten müssen

Immowelt.de Artikel vom 22.11.2013

Ab 1. Mai 2014 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Neuordnung des Gesetzes beinhaltet einige wichtige Neuerungen, die Immobilienkäufer und -verkäufer kennen sollten – unter anderem kommt dem Energieausweis eine größere Bedeutung zu als bisher.

(Online-)Anzeigen müssen aufführen:
- Die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Den Wert des Energieverbrauchs oder Energiebedarfs
- Die Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Das Baujahr
- Die Energieeffizienzklasse (nur nötig, falls der Energieausweis erst nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurde).

Lesen Sie mehr unter:
http://news.immowelt.de/tipps-kaeuferverkaeufer/artikel/2077-energieeinsparverordnung-enev-worauf-kaeufer-und-verkaeufer-achten-muessen.html

Montag, 14. April 2014

Die Mietpreisbremse behandelt nur Symptome

WirtschaftsWoche Artikel vom 09.04.2014

Vermietern und Maklern ist sie ein Dorn im Auge: die von der Bundesregierung geplante „Mietpreisbremse“. Wie eine Studie des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung belegt, überwiegen auch für Mieter die Nachteile.

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http://www.wiwo.de/finanzen/immobilien/diw-studie-die-mietpreisbremse-behandelt-nur-symptome/9740816.html

Freitag, 4. April 2014

Wohnungsübergabe: Mängel und Schäden

Immonet.de Artikel vom 04.04.2014

Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, möchte meist so schnell wie möglich umziehen. Vor jedem Ein- und Auszug steht zuerst die Wohnungsübergabe an.
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, um Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung wie zum Beispiel beschädigte Einrichtungsgegenstände oder notwendige Schönheitsreparaturen zu vermeiden.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.immonet.de/service/wohnungsuebergabe.html?utm_source=b2c-newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=b2c-newsletter-teaser3-text&&ia-pkpmtrack=100-5303735313236323131303-101-101-101

Fallen im Mietvertrag

Immonet.de Artikel vom 04.04.2014

Der Mietvertrag regelt sämtliche Rechte und Pflichten zwischen Mieter und Vermieter. Viele fühlen sich dadurch rechtlich auf der sicheren Seite. Doch Vorsicht: In vielen Mietverträgen lauern Fallen. Immonet gibt Ihnen Tipps, worauf Sie vor der Unterzeichnung achten sollten.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.immonet.de/service/fallen-im-mietvertrag.html?utm_source=b2c-newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=b2c-newsletter-teaser2-text&&ia-pkpmtrack=100-5303735313236323131303-101-101-101

Dienstag, 1. April 2014

Niemand will mein Häuschen haben

Die Welt Artikel vom 28.05.2012

Ein etwas älterer Artikel - trotzdem immer noch brandaktuell! Was leider nicht mit erwähnt wird ist, dass wenn man ein Haus 20 Jahre oder mehr bewohnt hat, dieses auch abgenutzt sowie für z. B. 20 Jahre die Miete eingespart wurde. Hier ein Beispiel dazu: Wenn ein Hausbesitzer innerhalb von über 20 Jahren 1 bis 2 mal renoviert und diese Kosten dann auf den damaligen Kaufpreis addiert, entsteht natürlich auch eine stattliche Summe. Allerdings wird vergessen, dass die Substanz vor der Renovierung abgewohnt wurde und somit nicht mehr angerechnet werden darf. Zur Kaufpreisfindung dient daher nicht die Summe der getätigten Investitionen (damaliger Kaufpreis, Ausstattungen sowie zahlreiche Renovierungskosten etc.). Allein entscheidend ist der Markt, welcher Preis erzielbar ist!
Hier der ausführliche Artikel: Wer seine Immobilie verkaufen möchte, hält oft viel zu lange an seiner Preisvorstellung fest – und gefährdet so die erfolgreiche Vermarktung. Gefühle sind in jedem Fall fehl am Platze.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.welt.de/finanzen/immobilien/article106383294/Niemand-will-mein-Haeuschen-haben.html