Montag, 8. Mai 2017

Mieterselbstauskunft: Wann Mieter lügen dürfen

Immowelt Artikel vom 03.05.2017

Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen. Die Bonität des Mietinteressenten kann außerdem mit der Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei abgeklärt werden.

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Alternative zur Mietkaution: die Kautionsbürgschaft

Immowelt Artikel vom 03.05.2017

Wer eine neue Wohnung mietet, muss beim Einzug die Mietkaution zahlen. Diese kann bis zu drei Monatsmieten betragen. Kann der Mieter dieses Geld nicht aufbringen, ist die Kautionsbürgschaft eine Alternative – die aber auch Nachteile haben kann.

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