Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen. Die Bonität des Mietinteressenten kann außerdem mit der Selbstauskunft einer Wirtschaftsauskunftei abgeklärt werden.
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