Freitag, 7. Dezember 2018

Schimmelgefahr allein rechtfertigt keine Mietminderung

haufe.de Artikel vom 05.12.2018

Die bloße Gefahr, dass in einer Wohnung aufgrund einer bei Errichtung üblichen, aber heute nicht mehr zeitgemäßen Bausubstanz Schimmel auftreten kann, stellt keinen Mangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt.

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