Dienstag, 30. Januar 2018

Gängige Betrugsmaschen der Immobilienbetrüger im Internet

Immonet Artikel vom 26.01.2018

Bilder, exakte Beschreibungen und viele Informationen – die Wohnungssuche über Immobilienportale ist komfortabel und bietet viele Vorteile. Doch missbrauchen auch Betrüger Immobilienanzeigen für kriminelle Zwecke. Opfer können sowohl Wohnungssuchende als auch Anbieter sein. Immonet sagt, wie Sie sich schützen können und hat die gängigsten Methoden der Betrüger zusammengefasst.

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https://www.immonet.de/service/betrugsmaschen.html

Umzugskosten von der Steuer absetzen

Immonet Artikel vom 26.01.2018

Wer in eine neue Wohnung zieht – ob im alten Wohnort oder in eine andere Stadt – hat jede Menge Kosten. In vielen Fällen lassen die sich mit der jährlichen Steuererklärung beim Fiskus geltend machen. Immonet gibt einen Überblick. 

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https://www.immonet.de/umzug/umzugskosten-steuerlich-absetzen.html

Immobilienjahr 2018: Was bringt die Zukunft?

Immowelt Artikel vom 26.01.2018

Mehr Rechte für Verbraucher beim Hausbau, sinkende Ökostromumlage und mehr Datenschutz: Dies und vieles Weitere ändert sich 2018 für Mieter, Vermieter und Eigentümer. Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick.

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https://news.immowelt.de/n/3495-immobilienjahr-2018-was-bringt-die-zukunft.html

Dienstag, 9. Januar 2018

Betriebskostenspiegel für Deutschland für das Abrechnungsjahr 2015

baulinks Artikel vom 07.01.2018

Mieter mussten 2015 (wie auch schon 2014) in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/m²/Monat für Betriebskosten ausgeben. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, konnte die „zweite Mie­te“ sogar bis zu 2,76 Euro/m²/Monat betragen  - das sind die Ergebnisse aus dem jetzt veröffentlichten Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2015 erstellt hat. Für eine 80 m² große Wohnung mussten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 2.649,60 Euro für das Abrechnungsjahr 2015 aufgebracht werden.

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https://www.baulinks.de/webplugin/2018/0017.php4

Wasserschäden sind nach Sturm nicht automatisch versichert

Süddeutsche Zeitung Artikel vom 05.01.2018

Würzburg (dpa/tmn) - Für Sturmschäden kommt in der Regel die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Anders ist das allerdings meist bei Wasserschäden, die als Folge eines Sturmtiefs oder durch Hochwasser führende Flüsse entstehen.
Weil Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen Hausbesitzer auf Zahlungen aus ihren Versicherungen hoffen, die zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Darauf weist der Bezirk Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.

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http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-wasserschaeden-sind-nach-sturm-nicht-automatisch-versichert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180105-99-516465