Freitag, 16. Oktober 2015

Flüchtlingskrise: Beschlagnahmung von Immobilien - so weit dürfen Städte gehen

Spiegel Online Artikel vom 06.10.2015

Kommunen beschlagnahmen leerstehende Lagerhallen und Wohnungen, sie kündigen langjährigen Mietern: Wie weit darf der Staat gehen, um Flüchtlingen eine Unterkunft zu besorgen? Der Überblick.

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-beschlagnahmung-von-immobilien-das-duerfen-staedte-a-1056357.html

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Die zehn größten Mietrecht-Mythen

WirschaftsWoche Artikel vom 13.10.2015

Darf der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung behalten? Muss beim Auszug die Wohnung renoviert übergeben werden? Und muss der Vermieter alle gleich behandeln? Drei Mal Nein. Hätten Sie's gewusst?

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http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/immobilien-die-zehn-groessten-mietrecht-mythen/12441006.html#image

Freitag, 2. Oktober 2015

Eigentümerversammlung: Was Sie wissen sollten

Immonet Artikel vom 02.10.2015

Wer in einer Eigentumswohnung wohnt, sollte sich die Chance auf Mitbestimmung nicht entgehen lassen. Denn die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigner. Immonet erklärt, was die Versammlung macht, wieso sie so wichtig ist und welche Regeln für sie gelten.

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http://www.immonet.de/service/eigentuemerversammlung.html?utm_source=b2c-newsletter&utm_medium=e-mail&utm_campaign=b2c-newsletter-teaser2-text&ia-pkpmtrack=100-5303735313236323131303-101-101-101

Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht

Haufe.de Artikel vom 07.08.2015

Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vor über 10 Jahren war dies abgeschafft worden.

Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die sogenannte Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
• Anschrift der Wohnung
• Namen der meldepflichtigen Personen.

Bei Verstößen droht Bußgeld!

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http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html