Wechselt eine Mietwohnung den Eigentümer, haben in einigen Fällen die Mieter ein Vorkaufsrecht und bekommen so die Gelegenheit, zu günstigen oder zumindest marktüblichen Preisen an Wohneigentum zu kommen. Tobias Klingelhöfer erklärt unter welchen Umständen das Vorkaufsrecht gilt.
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