Damit mehr neuer Wohnraum geschaffen wird, gibt es ab 31. August 2018 eine zeitlich befristete Sonder-AfA. Nicht nur der Bau neuer Gebäude, sondern auch der Ausbau bestehender Dachgeschosse zu neuen Wohneinheiten wird mit einer Sonder-Abschreibung gefördert. Unsere Beispielrechnung zeigt, wie sich dies steuerlich bemerkbar machen kann.
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https://ratgeber.immowelt.de/a/sonder-afa-fuer-neue-mietwohnungen-beispielrechnung-fuer-die-abschreibung.html
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