Mittwoch, 14. März 2018

Erdgeschoss-Eigentümer kann von Aufzugskosten befreit sein

haufe.de Artikel vom 13.03.2018

Der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung muss keine Aufzugskosten zahlen, wenn diese nur von den Eigentümern zu tragen sein sollen, deren Wohnung der Aufzug zugutekommt und der Aufzug nicht auch in den Keller führt.

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https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/erdgeschoss-eigentuemer-kann-von-aufzugskosten-befreit-sein_258_445798.html

Energiesparen am Haus - Warum es sich lohnt, Fenster korrekt einzustellen

GEO Artikel vom 14.03.2018

Undichte Fenster kosten unnötig Heizenergie. Mit etwas Erfahrung können Sie die richtigen Einstellungen auch selbst vornehmen.

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https://www.geo.de/natur/nachhaltigkeit/18502-rtkl-energiesparen-am-haus-warum-es-sich-lohnt-fenster-korrekt

Samstag, 3. März 2018

Schadensersatz ohne Fristsetzung, wenn Mieter Mietsache beschädigt

haufe.de Artikel vom 28.02.2018

Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.

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https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schadensersatz-ohne-fristsetzung-bei-schaeden-an-der-mietsache_258_444518.html

Qual der Wahl bei der Immobiliensuche: Kaufen – oder lieber mieten?

DEAL Magazin Artikel vom 01.03.2018

Häufig ziehen die Deutschen zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums in ihre erste eigene Wohnung. „Nach Abschluss dieses Lebensabschnittes und dem ersten festen Job, stellt sich oftmals die Frage: Soll ich weiter zur Miete wohnen oder ist doch ein Kaufobjekt das Richtige? Beides hat Vor- und Nachteile“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

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http://deal-magazin.com/news/71319/Qual-der-Wahl-bei-der-Immobiliensuche-Kaufen--oder-lieber-mieten

Wann du deine Miete mindern kannst und wie du am besten vorgehst

Stern - NEON Artikel vom 12.01.2018

Brrrr, meine Heizung fällt ständig aus - was jetzt? Wenn du die Wohnung nicht so benutzen kannst, wie man es erwarten würde, liegt ein Mangel vor, und du kannst in der Regel die  Miete mindern. Dabei darf es sich um keine Bagatelle handeln (Herbstlaub im Hausflur), und du darfst nicht schuld an dem Mangel sein. Wichtig: Ob der Vermieter schuld daran ist, spielt keine Rolle.

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https://www.stern.de/neon/heimat/neon-ratgeber--wann-du-deine-miete-mindern-kannst-und-wie-du-am-besten-vorgehst-7826638.html