Berlin (dpa/tmn) - Werden Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt, können Mieter nicht sofort gekündigt werden. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) bestimmt das Gesetz zu ihrem Schutz, dass der Käufer und neue Vermieter eine Kündigungssperrfrist einhalten muss.
Lesen Sie mehr unter:
https://www.t-online.de/finanzen/immobilien/id_84081030/immobilien-sperrfrist-schuetzt-mieter-bei-kuendigung-wegen-eigenbedarf.html