Montag, 27. Juni 2016

Mieter oder Vermieter: Wer zahlt bei einem Wasserschaden?

Immonet Artikel vom 27.06.2016

Ein Rohr in der Wand platzt und schon steht die gesamte Wohnung unter Wasser. Ein Wasserschaden ist für jeden ein Albtraum. Und es gibt viele Ursachen, die zu so einem Fall führen können: ein Rückstau in der Toilette, Überschwemmungen durch Unwetter, Rohrbruch oder eine auslaufende Waschmaschine – all dies kann eine Wohnung unter Wasser setzen. In solchen Situationen stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Immonet hat die Antworten für Mieter und Vermieter.

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http://www.immonet.de/service/wasserschaden.html

Samstag, 18. Juni 2016

Hat ein Makler trotz Vertragsrücktritt Anspruch auf Provision?

Immonet Artikel vom 17.06.2016

Hat ein Makler Anspruch auf Provision, obwohl die Immobilienkäufer vom Vertrag zurückgetreten sind? Es kommt auf die Gründe für den Rücktritt an, erläutert Immobilienanwältin Ricarda Breiholdt anhand eines aktuellen Falls.

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http://www.immonet.de/service/provision-trotz-vertragsruecktritt.html

Freitag, 10. Juni 2016

Wohnungsnot - Macht euch unbeliebt!

Die Welt Artikel vom 09.06.2016

Die Mietpreisbremse kam gut an und hat nichts genützt. Helfen würden unpopuläre Entscheidungen. Was hilft wirklich gegen wachsende Wohnungsnot und steigende Mieten? Darüber streiten an diesem Donnerstag Regierungs- und Wirtschaftsvertreter beim Wohnungsbautag 2016 in Berlin. Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) wird kommen, ebenso Bundeskanzleramts-Chef Peter Altmaier (CDU). Die Politik macht der Branche ihre Aufwartung – und wird sich einiges anhören müssen.

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http://www.zeit.de/2016/25/wohnungsnot-mietpreisbremse-bezahlbarer-wohnraum/komplettansicht

Käufer gesucht - Mängelhaftung, Steuern, klammer Käufer: Das sind die größten Fallen beim Hausverkauf

Focus Artikel vom 10.06.2016

Immobilien in Deutschland sind so teuer wie noch nie. Mancher Hausbesitzer trägt sich daher mit Verkaufsplänen. Doch eine Immobilie zu veräußern birgt auch Risiken. FOCUS Online erklärt, worauf Sie achten müssen.

Montag, 6. Juni 2016

Wie hoch darf ich meine Immobilie belasten: Beleihungswert und Co.

DR.KLEIN Artikel vom 04.06.2016

Was unterscheidet Beleihungswert, Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf?
Der Beleihungswert ist nicht identisch mit dem Kaufpreis des Objektes. Er beziffert vielmehr eine Summe, die sich mit ziemlicher Sicherheit immer für die Immobilie erzielen lässt - auch auf lange Sicht. Denn jedes Objekt, ob Haus oder Wohnung, dient der finanzierenden Bank gleichzeitig als Sicherheit. Die Bank ermittelt deshalb durch verschiedene Verfahren den marktüblichen Wert der Immobilie über die Zeit hinweg. Das ist der Beleihungswert.
Von diesem wiederum zieht sie einen gewissen Abschlag zur Risikominimierung ab. Er soll die Gefahren der Wertminderung durch Markt- und andere externe Faktoren deckeln. Jede Bank entscheidet selbst, wie hoch der Risikoabschlag ist. In der Regel beträgt er zwischen zehn und 30 Prozent. Aus dieser Differenz zwischen Beleihungswert und Risikoabschlag errechnet sie die Beleihungsgrenze der Immobilie. Sie stellt gleichzeitig die Maximalsumme dar, für die die Bank Ihnen ein Darlehen gewährt. 

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https://www.drklein.de/beleihungswert.html