Wer eine Immobilie kauft und innerhalb einer bestimmten Zeit mit Gewinn wiederverkauft, muss diesen Gewinn in Form einer Spekulationssteuer mit dem Staat teilen. Es gibt aber Ausnahmen: Selbst genutzte Immobilien sind davon nur selten betroffen und wer wichtige Fristen beachtet, kann auch als Spekulant die Steuer vermeiden.
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