Dienstag, 24. November 2015

Verkehrssicherungspflicht bei Eis und Schnee

Haufe.de Artikel vom 23.11.2015

Sobald es schneit oder Glätte droht, sollten Eigentümer und Mieter ganz besonders an die Verkehrssicherungspflicht denken. Die zentrale Frage lautet: Wen trifft die Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee?

Lesen Sie mehr unter:
http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/verkehrssicherungspflicht-bei-eis-und-schnee_258_212208.html?xing_share=news

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen