Wer gegen Stellung eines Nachmieters vorzeitig aus einem längerfristigen Mietvertrag entlassen werden will, muss sich selbst um einen geeigneten Nachmieter bemühen und dem Vermieter sämtliche benötigte Informationen verschaffen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Lesen Sie mehr unter:
http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/mietrecht-was-bei-stellung-eines-ersatzmieters-zu-beachten-ist_258_327574.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen