Samstag, 3. März 2018

Schadensersatz ohne Fristsetzung, wenn Mieter Mietsache beschädigt

haufe.de Artikel vom 28.02.2018

Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen der Beschädigung der Mietsache setzt nicht voraus, dass der Vermieter zuvor eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung gesetzt hat.

Lesen Sie mehr unter:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/schadensersatz-ohne-fristsetzung-bei-schaeden-an-der-mietsache_258_444518.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen