Der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung muss keine Aufzugskosten zahlen, wenn diese nur von den Eigentümern zu tragen sein sollen, deren Wohnung der Aufzug zugutekommt und der Aufzug nicht auch in den Keller führt.
Lesen Sie mehr unter:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/erdgeschoss-eigentuemer-kann-von-aufzugskosten-befreit-sein_258_445798.html
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen