Mittwoch, 14. März 2018

Erdgeschoss-Eigentümer kann von Aufzugskosten befreit sein

haufe.de Artikel vom 13.03.2018

Der Eigentümer einer Erdgeschosswohnung muss keine Aufzugskosten zahlen, wenn diese nur von den Eigentümern zu tragen sein sollen, deren Wohnung der Aufzug zugutekommt und der Aufzug nicht auch in den Keller führt.

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