Samstag, 4. Februar 2017

Nach dem Umzug - ummelden nicht vergessen

Immowelt Artikel vom 01.02.2017

Der Umzug in die neue Wohnung ist geschafft, die Arbeit ist damit aber noch lange nicht vorbei. Denn jetzt muss die Adressänderung noch diversen Behörden, Institutionen und Dienstleistern mitgeteilt werden. Wo man sich nach dem Umzug ummelden muss – ein Überblick.

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