Kaputte Heizung, Schimmel, Baulärm: Solche erheblichen Mängel in der Mietwohnung muss der Mieter nicht dulden. Er sollte den Vermieter aber umgehend mittels einer Mängelanzeige auffordern, die Schäden zu beseitigen. Sobald diese vorliegt, muss der Vermieter schnell reagieren.
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