Samstag, 4. Februar 2017

Mängelanzeige: So mahnen Mieter Mängel richtig an

Immowelt Artikel vom 01.02.2017

Kaputte Heizung, Schimmel, Baulärm: Solche erheblichen Mängel in der Mietwohnung muss der Mieter nicht dulden. Er sollte den Vermieter aber umgehend mittels einer Mängelanzeige auffordern, die Schäden zu beseitigen. Sobald diese vorliegt, muss der Vermieter schnell reagieren.

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