Freitag, 4. April 2014

Wohnungsübergabe: Mängel und Schäden

Immonet.de Artikel vom 04.04.2014

Wer einen neuen Mietvertrag unterschrieben hat, möchte meist so schnell wie möglich umziehen. Vor jedem Ein- und Auszug steht zuerst die Wohnungsübergabe an.
Mieter und Vermieter sollten gemeinsam ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen, um Streitigkeiten über den Zustand der Wohnung wie zum Beispiel beschädigte Einrichtungsgegenstände oder notwendige Schönheitsreparaturen zu vermeiden.

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