Dienstag, 15. April 2014

EnEV 2014: Welche Änderungen Käufer und Verkäufer beachten müssen

Immowelt.de Artikel vom 22.11.2013

Ab 1. Mai 2014 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Neuordnung des Gesetzes beinhaltet einige wichtige Neuerungen, die Immobilienkäufer und -verkäufer kennen sollten – unter anderem kommt dem Energieausweis eine größere Bedeutung zu als bisher.

(Online-)Anzeigen müssen aufführen:
- Die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Den Wert des Energieverbrauchs oder Energiebedarfs
- Die Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Das Baujahr
- Die Energieeffizienzklasse (nur nötig, falls der Energieausweis erst nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurde).

Lesen Sie mehr unter:
http://news.immowelt.de/tipps-kaeuferverkaeufer/artikel/2077-energieeinsparverordnung-enev-worauf-kaeufer-und-verkaeufer-achten-muessen.html

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