Ab 1. Mai 2014 tritt die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die Neuordnung des Gesetzes beinhaltet einige wichtige Neuerungen, die Immobilienkäufer und -verkäufer kennen sollten – unter anderem kommt dem Energieausweis eine größere Bedeutung zu als bisher.
(Online-)Anzeigen müssen aufführen:
- Die Art des Energieausweises (Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis
- Den Wert des Energieverbrauchs oder Energiebedarfs
- Die Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Das Baujahr
- Die Energieeffizienzklasse (nur nötig, falls der Energieausweis erst nach Inkrafttreten der EnEV ausgestellt wurde).
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http://news.immowelt.de/tipps-kaeuferverkaeufer/artikel/2077-energieeinsparverordnung-enev-worauf-kaeufer-und-verkaeufer-achten-muessen.html
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