Wer künftig eine Immobilie kauft, muss mit deutlich höheren Notar- und Gerichtsgebühren als bisher rechnen. Zum 1. August 2013 ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten, das die Vergütungen für Notare neu regelt. Ob Testament, Ehevertrag oder Hauskauf – die Kosten für eine notarielle Beglaubigung wurden flächendeckend erhöht.
... Gemessen am Kaufpreis liegen die Notarkosten und Grundbuchkosten bei ca. 1,5%, wobei die Abweichungen im Einzelfall erheblich sein können.
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