Mittwoch, 26. Februar 2020

Wenn das Wohnzimmer zum Nordpol wird: Mietminderung bei defekter Heizung

Immowelt Artikel vom 08.01.2020

Die Horrorvorstellung im Winter: Draußen hat es Minusgrade und die Heizkörper in der Mietwohnung bleiben kalt. Bei einer defekten Heizung müssen Mieter zuerst aktiv werden und ihren Vermieter informieren – und können dann eventuell ihr Recht auf Mietminderung durchsetzen. So gehen sie dabei vor.

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https://ratgeber.immowelt.de/a/mieterrechte-bei-defekter-heizung.html

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