Dienstag, 11. September 2018

Wenn’s zu bunt wird: Was Eigentümer dürfen - und was nicht

Immowelt Artikel vom 01.08.2018

„Das gehört mir, damit kann ich tun und lassen was ich will.“ Ein Trugschluss, der Eigentümer viel Geld kosten kann. Denn obwohl die Wohnung oder das Haus ihm gehören, bedeutet dies nicht, dass er einfach so neue Fenster und Türen einbauen oder einen Esel im Vorgarten halten darf. In vielen Fällen haben Behörden und Nachbarn ein Wörtchen mitzureden. Dass Eigentümer für gewisse Umbau- und Gestaltungsmaßnahmen eine Genehmigung benötigen, hat mehrere Gründe. Aber nicht immer muss der Eigentümer um Erlaubnis fragen – manche Dinge muss der Nachbar einfach hinnehmen.

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