Würzburg (dpa/tmn) - Für Sturmschäden kommt in der Regel die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung auf. Anders ist das allerdings meist bei Wasserschäden, die als Folge eines Sturmtiefs oder durch Hochwasser führende Flüsse entstehen.
Weil Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen Hausbesitzer auf Zahlungen aus ihren Versicherungen hoffen, die zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Darauf weist der Bezirk Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Weil Hochwasser eine elementare Naturgefahr ist, dürfen nur diejenigen Hausbesitzer auf Zahlungen aus ihren Versicherungen hoffen, die zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben. Darauf weist der Bezirk Würzburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Lesen Sie mehr unter:
http://www.sueddeutsche.de/news/wirtschaft/immobilien-wasserschaeden-sind-nach-sturm-nicht-automatisch-versichert-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-180105-99-516465
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen