Montag, 11. Dezember 2017

Wohnungsmieter muss keine Verwaltungskosten zahlen

haufe.de Artikel vom 06.12.2017

Eine Vereinbarung in einem Wohnungsmietvertrag, wonach der Mieter neben der Nettokaltmiete eine separat ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale zahlen muss, ist unwirksam. Verwaltungskosten zählen nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten.

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