Donnerstag, 26. Oktober 2017

LG Berlin hält hilfsweise ordentliche Kündigung bei Mietrückstand für unmöglich

haufe.de Artikel vom 25.10.2017

Eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann nach Auffassung des LG Berlin von vornherein keine Wirkung entfalten, wenn der Vermieter wirksam fristlos gekündigt hat, diese Kündigung nach vollständiger Nachzahlung der Rückstände aber weggefallen ist. Die Berliner Richter widersprechen damit ausdrücklich dem BGH.

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