Lärmbelästigung in der Nachbarschaft ist ein Dauerthema vor Gericht. Deshalb haben die meisten Bundesländer das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) durch „ergänzende Landesnachbarschaftsgesetze“ erweitert. Diese Vorschriften sind deutlich konkreter. Darüber hinaus können auch die Kommunen Vorschriften und Satzungen beschließen, die im Einzelfall greifen.
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