Freitag, 28. April 2017

Das Widerrufsrecht gilt auch bei Mietverträgen

Immonet Artikel vom 28.04.2017

Im Regelfall wird eine Wohnung erst nach einer Besichtigung vermietet. Ist es dem Mieter nicht möglich, die Wohnung vorher zu besichtigen, muss der Vermieter den Mieter ausreichend informieren und diesem eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilen.

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https://www.immonet.de/service/vorsicht-bei-mietvertraegen.html

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