Samstag, 4. März 2017

Auszug aus der Mietwohnung: Kündigungsfristen nicht vergessen

Immowelt Artikel vom 01.03.2017

Wer aus seiner Mietwohnung ausziehen will, muss vorher den Mietvertrag kündigen – und zwar rechtzeitig. Ansonsten muss er am Ende länger für seine Wohnung zahlen als er überhaupt in ihr Wohnen bleiben will. Diese Kündigungsfristen gelten für Mieter.

Lesen Sie mehr unter:
https://ratgeber.immowelt.de/a/auszug-aus-der-mietwohnung-kuendigungsfristen-nicht-vergessen.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen