Freitag, 13. Januar 2017

Winterdienst: Geschippt werden muss schon ab 7 Uhr

Immonet Artikel vom 11.01.2017

Die ersten Schneeflocken rieseln und verwandeln die Umgebung in eine Puderzuckerlandschaft. Schluss mit der Idylle ist aber spätestens dann, wenn es um das Schneeschippen vor der eigenen Haustür geht. Schnee und Eis zu entfernen, ist zwar grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde, die gibt die Verantwortung aber in der Regel an die Grundstückseigentümer ab.

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