Freitag, 9. Dezember 2016

Erneuerung von Einbauküchen in vermieteter Immobilie nicht sofort abziehbar

AssCompact Artikel vom 08.12.2016

Die Aufwendungen für die komplette Erneuerung einer Einbauküche in einem vermieteten Immobilienobjekt sind nicht sofort als Werbungskosten abziehbar. Stattdessen müssen sie über einen Zeitraum von zehn Jahren im Wege der Absetzungen für Abnutzung (AfA) abgeschrieben werden.

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