Dienstag, 18. Oktober 2016

Urteil: Ordentliche Kündigung gilt auch bei Mietnachzahlung

immonewsfeed Artikel vom 17.10.2016

Der Bundesgerichthof bestätigte in einem aktuellen Urteil, dass die Nachzahlung von Mietschulden zwar eine fristlose Kündigung wieder aufheben kann, die ordentliche Kündigung aber bestehen bleibt. Auch wenn der Mieter unverschuldet in Geldnot gerät, ist eine Entlastung bei ordentlichen Kündigungen schwierig zu erwirken (AZ VIII ZR 238/15).

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