Montag, 6. Juni 2016

Wie hoch darf ich meine Immobilie belasten: Beleihungswert und Co.

DR.KLEIN Artikel vom 04.06.2016

Was unterscheidet Beleihungswert, Beleihungsgrenze und Beleihungsauslauf?
Der Beleihungswert ist nicht identisch mit dem Kaufpreis des Objektes. Er beziffert vielmehr eine Summe, die sich mit ziemlicher Sicherheit immer für die Immobilie erzielen lässt - auch auf lange Sicht. Denn jedes Objekt, ob Haus oder Wohnung, dient der finanzierenden Bank gleichzeitig als Sicherheit. Die Bank ermittelt deshalb durch verschiedene Verfahren den marktüblichen Wert der Immobilie über die Zeit hinweg. Das ist der Beleihungswert.
Von diesem wiederum zieht sie einen gewissen Abschlag zur Risikominimierung ab. Er soll die Gefahren der Wertminderung durch Markt- und andere externe Faktoren deckeln. Jede Bank entscheidet selbst, wie hoch der Risikoabschlag ist. In der Regel beträgt er zwischen zehn und 30 Prozent. Aus dieser Differenz zwischen Beleihungswert und Risikoabschlag errechnet sie die Beleihungsgrenze der Immobilie. Sie stellt gleichzeitig die Maximalsumme dar, für die die Bank Ihnen ein Darlehen gewährt. 

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