Immonet Artikel vom 24.04.2016
Der Balkon gehört zur Wohnung wie alle anderen Zimmer. Folglich darf ihn der Mieter prinzipiell so nutzen, wie er möchte. Ein paar Regeln muss er aber beachten, um Ärger mit dem Vermieter oder Nachbarn zu vermeiden. Immonet fasst die wichtigsten Rechte und Pflichten auf dem Balkon im Überblick zusammen.
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http://www.immonet.de/service/balkonrechte.html
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