Dienstag, 29. März 2016

Mietminderung bei Wohnungsmängeln

Immonet Artikel vom 29.03.2016

Übermäßiger Lärm, Schimmel im Schlafzimmer, eine nicht oder unzureichend funktionierende Heizung – das sind Situationen, die einem Mieter das Leben schwer machen und die Qualität des Wohnens beeinträchtigen. Wer möchte da noch die volle Miete zahlen? Wann Mieter zur Mietminderung berechtigt sind und was sie beachten sollten, hat Immonet zusammengefasst.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mietminderung.html

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