Freitag, 2. Oktober 2015

Vermieterbescheinigung ab November 2015 wieder Pflicht

Haufe.de Artikel vom 07.08.2015

Die Vermieterbescheinigung kehrt zurück. Ab November 2015 müssen Vermieter Mietern wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Vor über 10 Jahren war dies abgeschafft worden.

Vermieter sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken. Der Vermieter bzw. eine beauftragte Person - z. B. der Verwalter - muss dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch bestätigen. Durch die sogenannte Vermieterbescheinigung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
Die Bestätigung muss folgende Daten enthalten:
• Name und Anschrift des Vermieters
• Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum
• Anschrift der Wohnung
• Namen der meldepflichtigen Personen.

Bei Verstößen droht Bußgeld!

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http://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/neues-melderecht-vermieterbescheinigung-erlebt-comeback_258_167830.html

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