Mittwoch, 10. Juni 2015

Wie hoch sollte die Instandhaltungsrücklage für Wohneigentum sein?

Immonewsfeed Artikel vom 10.06.2015

Als Orientierung für die Bemessung der Instandhaltungsrücklage können die für den sozialen Wohnungsbau geltenden Werte dienen, wie das Amtsgericht Neustadt/Rübenberge entschied (AZ 20 C 687/114).
Daraus geht hervor, dass für das Objekt als Untergrenze ein Betrag von 7,10 Euro pro Quadratmeter und Jahr bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren anzusetzen sind. War das Objekt vor mindestens 22 Jahren bezugsfertig, werden 9,00 Euro pro Quadratmeter und Jahr angesetzt.

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