Montag, 12. Januar 2015

Wann Sie die Miete mindern dürfen und wie das geht

Die Welt Artikel vom 11.01.2015

Undichte Fenster, eine kaputte Heizung, Schimmel im Bad: Gründe, die Miete zu mindern, gibt es viele. Doch um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man als Mieter ein paar Punkte beachten.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man bei der Minderung auf ein paar wichtige Punkte achten. Im ersten Schritt informiert der Mieter den Eigentümer zügig über den Mangel und setzt ihm eine Frist zur Beseitigung. Das kann über Telefon passieren, per E-Mail oder Brief.

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