Dienstag, 4. März 2014

Eigenbedarfskündigung gilt auch für Nichten und Neffen

Focus Artikel vom 26.02.2014

Um mehr Klarheit in das Thema "Eigenbedarfskündigung" zu bringen: Wenn einem Mieter auf Eigenbedarf gekündigt wird, kann er meist nichts dagegen tun. Dabei muss der Eigentümer die Wohnung nicht einmal selbst nutzen, sondern nur ein Familienmitglied - dazu zählen sogar Nichten und Neffen.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/wohnraum-fuer-die-verwandtschaft-eigenbedarfskuendigung-gilt-auch-fuer-nichten-und-neffen_id_3539736.html?fbc=fb-fanpage-Immobilien

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen