Um mehr Klarheit in das Thema "Eigenbedarfskündigung" zu bringen: Wenn einem Mieter auf Eigenbedarf gekündigt wird, kann er meist nichts dagegen tun. Dabei muss der Eigentümer die Wohnung nicht einmal selbst nutzen, sondern nur ein Familienmitglied - dazu zählen sogar Nichten und Neffen.
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