Montag, 6. Januar 2014

Mietrecht: Die Schimmel­streiter

Stiftung Warentest Artikel vom 03.01.2014

Wer ist schuld am Schimmel? Oft ist nicht eindeutig, ob es an der Bausubstanz liegt oder ob der Mieter schlecht lüftet. Ein frühes Gutachten bringt Klarheit. Wenn ein Mieter wegen Schimmels die Miete gar nicht oder nur anteilig bezahlt, darf ihm der Vermieter unter bestimmten Voraus­setzungen frist­los kündigen. Finanztest erklärt, was Mieter beim Mindern wegen Schimmels beachten müssen.

Lesen Sie mehr unter:
http://www.test.de/Mietrecht-Die-Schimmelstreiter-4640762-0/

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