Donnerstag, 14. September 2017

Mietminderung: Wenn es in der Wohnung schimmelt

Immonet Artikel vom 06.09.2017

Die Baustelle von nebenan raubt einem den Schlaf, die Ecken im Wohnzimmer sind von Schimmel befallen und das Badewasser ist nur lauwarm – wenn Ihnen diese Zustände bekannt vorkommen, ist es Zeit, die Miete zu kürzen. Denn nur für eine schadensfreie Wohnung muss die volle Summe gezahlt werden. Immonet gibt Ihnen Tipps, wie sie bei einer Mietminderung am besten vorgehen.

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https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-mietminderung-schimmel.html

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