Freitag, 24. Januar 2020

Mietkaution: Rückzahlung nicht ohne Prüfung

Immowelt Artikel vom 30.10.2019

Eine Mietkaution dient für den Vermieter als Sicherheit. Hat der Mieter Schäden in der Wohnung verursacht, beispielsweise den Parkettboden demoliert oder Fliesen von der Wand geschlagen, darf der Vermieter dieses Geld einbehalten, um die Reparaturkosten zu bezahlen. Was Vermieter zur Mietkaution, der Rückzahlung und den Fristen wissen müssen.

Lesen Sie mehr unter:
https://ratgeber.immowelt.de/a/mietkaution-rueckzahlung-nicht-ohne-pruefung.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen