Freitag, 24. Januar 2020

Mieterselbstauskunft: Wann Mieter lügen dürfen

Immowelt Artikel vom 27.11.2019

Vermieter können von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Mieter müssen aber nichts Persönliches offenbaren, sondern nur Informationen preisgeben, die ihre Zuverlässigkeit belegen.

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