Montag, 22. Oktober 2018

Mieter dürfen Zustimmung zu Mieterhöhungen bis zum ortsüblichen Niveau nicht widerrufen

Handelsblatt Artikel vom 22.10.2018

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gibt es bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete kein gesondertes Widerrufsrecht.

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