Das Landgericht München hat die bayerische Mitpreisbremsenverordnung für unwirksam erklärt, wegen Formfehlern. Demnach wurde versäumt, jene Gemeinden zu bestimmen, in welchen ein angespannter Wohnungsmietmarkt besteht. Die Kläger wollten wissen, wie viel ihre Vormieter für die Wohnung in der Münchner Innenstadt bezahlt hatten.
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