Dienstag, 8. August 2017

Schönheitsreparaturen - Gesetzgebung schützt Mieter

Immonet Artikel vom 02.08.2017

Vermieter können Schönheitsreparaturen nicht einfach auf die Mieter übertragen. Das bestätigen zahlreiche Urteile des Bundesgerichtshofes. Entscheidend ist die Formulierung der Klauseln. Gegebenenfalls können Mieter sogar Geld zurückfordern, wenn sie die Renovierung bereits durchgeführt haben und diese nicht rechtens war. Immonet erklärt, wann Mieter renovieren müssen und wann sie die Arbeit getrost dem Vermieter überlassen können. 

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https://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietvertrag-schoenheitsreparaturen.html

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